Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)
Den Lebensraum Familie zu erhalten, ist das Vorrangige Ziel der SPFH.
Angestrebte wird darüber hinaus:
- die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven und die Befähigung zum selbstständigen Leben
- die Stärkung einer angemessenen und konsequente Erziehungshaltung.
- die Verbesserung der familiären Beziehungen und der Kommunikationsstrukturen
- der Abbau von Isolation, Schaffung bzw. Stärkung der sozialen Ressourcen
Sie sind hier:
Ambulante Erzieherische Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe
