Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Ziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

Diese Hilfemaßnahme soll den Jugendlichen befähigen seine Lebenssituation zu stabilisieren. Wir schaffen gemeinsam mit dem Jugendlichen eine schulische oder berufliche Perspektive für die Zukunft, sei es durch den Schulabschluss, die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt, in Ausbildung oder in andere Maßnahmen der beruflichen Bildung.
Ebenso unterstützen wir den Jugendlichen bei der Beschaffung und Erhaltung der eigenen Wohnung und der Einteilung seiner finanziellen Ressourcen.